Lies dir bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schulung von JENAIR genau durch:
1. Voraussetzungen
Es können alle Personen ohne Einschränkung ihrer Reaktions- und Bewegungsfähigkeit eine Ausbildung zum Gleitschirmpiloten absolvieren. Einer fliegerärztlichen Bescheinigung bedarf es nicht.
Da die körperliche und geistige Verfassung der Kursteilnehmer von JENAIR nicht überprüft werden kann, ist der Kursteilnehmer für seine körperliche und geistige Eignung selbst verantwortlich.
Eventuelle Einschränkungen sind der Flugschule vor Antritt der Ausbildung mitzuteilen. Sollte JENAIR im Nachhinein Beeinträchtigungen feststellen, so sind wir jederzeit berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. Es entstehen daraus keine Ansprüche aufseiten des Teilnehmers gegenüber JENAIR.
2. Mindestalter
Das Mindestalter ist 14 Jahre, bei Minderjährigen bedarf es der Erlaubnis eines Erziehungsberechtigens. Zur Teilnahme an Trainings, Startplatzeinweisungen und anderen praktischen Weiterbildungen sind mindestens der beschränkte Luftfahrerschein (A-Lizenz) oder der Sonderpilotenschein erforderlich.
3. Verträge
Verträge und Vereinbarungen, Verträge und Absprachen bedürfen der schriftlichen Form.
4. Anmeldung
Zu unseren Veranstaltungen können sich alle Teilnehmer telefonisch, per E-Mail oder im Internet anmelden. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn sie von uns bestätigt ist.
Erst nach Eingang der Anzahlung wird die Reservierung ihres Platzes gültig, vorher entstehen keine Verpflichtungen aufseiten der Flugschule.
5. Kursdauer
Der Leistungsumfang ist den jeweils gültigen Kursbeschreibungen zu entnehmen. Die Angabe der Kursdauer ist die Mindestdauer. Der Teilnehmer hat unabhängig von der Kursdauer Anspruch auf die Erbringung der in der Kursbeschreibung dargestellten Leistungen.
Sollte er durch persönliche Gründe daran gehindert werden, erlischt der Anspruch nach einem Jahr nach dem ersten Kurstermin.
Falls Flugschüler oder Teilnehmer für die Ausbildung länger als die Kursgruppe oder der Einschätzung des Fluglehrers benötigen, werden 1–2 Extratage angehängt und im Verhältnis zum Kurspreises berechnet. Dies kommt selten vor, dient aber der eigenen Sicherheit, z. B. bei fehlender Kondition, fehlerhafter Umsetzung der Funkanweisungen, fehlende Laufgeschwindigkeit etwa bei älteren Flugschülern usw.
6. Termine
Die Ausbildung erfolgt an den im Terminplan vorgesehenen Schulungstagen. Diese sind unverbindlich. Siehe Rücktritt der Schule. Die Termine sind unter https://www.jenair.de/ausbildungsschritte-kurse/ausbildungstermine/ ersichtlich. Bei Sonderterminen in der Schulung werden die Teilnehmer über E-Mail oder per Telefon informiert. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Termine und Inhalte der Schulungen kurzfristig aufgrund von Organisations- oder Wetterbedingungen geändert oder abgesagt werden können. Im Interesse Ausbildung behält JENAIR sich vor, Gruppen nach Leistungsstufen zu gliedern. Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf allfällige daraus erwachsende Schadenersatzansprüche.
7. Zahlungsbedingungen
a) Der Restbetrag der Veranstaltungsgebühr ist spätestens vor dem Veranstaltungsbeginn zu begleichen.
b) Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Kursteilnehmer, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich dieser zur Zahlung der vollen Kursgebühr bzw. des Aufwandes.
c) Bei Kursabbruch durch den Teilnehmer, aus welchem Grund auch immer, werden die Schulungsgebühren nicht zurückerstattet.
d) Alle Gutscheine erlöschen automatisch nach einem Jahr ab Ausstellungsdatum.
e) Die Kurse müssen spätestens innerhalb von einem Jahr nach Schulungsbeginn abgeschlossen sein.
f) Bei Nichteinhaltung dieser Fristen besteht kein Recht auf Rückzahlung der Schulungsgebühren.
8. Zahlungsarten
Es sind folgende Zahlungsarten möglich:
Überweisung (unsere Bankverbindung erhältst du nach der Buchung eines Kurses auf deine E-Mail-Adresse)
9. Rücktritt durch den Kursteilnehmer
a) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, vor Kursbeginn von seinem Ausbildungsvertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ist schriftlich per Post und per E-Mail zu erklären. Maßgeblich ist der Poststempel oder das Sendedatum der Rücktrittserklärung. Bei Krankheit gilt ein ärztliches Attest. Sollte keines von beiden vorliegen, kann JENAIR für entstandene Kosten und Verluste Ersatz verlangen.
b) Es werden folgende Stornobeträge vor Kursbeginn berechnet:
- bis 21. Tag 50 € Stornogebühr
- ab 20. Tag 50 % der Kursgebühr
- ab 14. Tag 80 % der Kursgebühr
- ab 7. Tag leider 100 % der Kursgebühr
10. Rücktritt durch die Flugschule
Gefährdet der Teilnehmer seine eigene oder die Sicherheit anderer, wird der Unterricht in fahrlässiger Weise gestört oder den Weisungen des Ausbildungspersonals oder ihrer Helfer zuwidergehandelt, so behält sich die Flugschule das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Auszahlung oder Rückzahlung der Kursgebühren erfolgt nicht. Etwaige sonstige Ansprüche werden abgelehnt.
11. Schulungsbetrieb
a) Verantwortlichkeiten
Der Teilnehmer nimmt an der Ausbildung eigenverantwortlich teil. Wenn der Teilnehmer beurteilt, dass die Trainingsstrecke oder Übung nach den gegebenen Verhältnissen und Bedingungen für ihn zu schwierig ist, muss er dieses dem Fluglehrer sofort mitteilen. Die laufende Übung ist in diesem Fall abzubrechen und das sichere landen einzuleiten. Dies gilt vor allem auch, wenn sich der Gesundheitszustand im Laufe des Tages ändert.
b) Die Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ist vor und während der Ausbildung untersagt. Bei bekannt werden kann der Teilnehmer von der Ausbildung ausgeschlossen werden.
12. Weisungsrechte
Den Weisungen der Ausbilder und ihrer Helfer sind während des Schulbetriebes und der Benutzung der Gelände und Ausrüstungen Folge zu leisten, außer sie widersprechen der Sicherheit, Betriebsanleitungen oder anderen Gesetzen.
13. Unfallversicherung
Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Eine Unfallversicherung für die Kursteilnehmer seitens JENAIR ist nicht gegeben. Jedem Kursteilnehmer steht es jedoch frei, eine Unfallversicherung abzuschließen.
14. Haftung
Ansprüche gegenüber dem Trainer sowie deren Helfer wegen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ausrüstung Starts mit Flugausrüstung, die nicht in einwandfreiem Zustand ist, sind ausnahmslos verboten! Bei Flugausrüstung, die die Flugschule bereitstellt, ist der Flugschüler verpflichtet, die Ausrüstung vor jedem Start auf einwandfreien Zustand zu prüfen und über etwaige Beschädigungen sofort die Flugschule und Lehrer in Kenntnis zu setzen.
Flugschüler und Teilnehmer haften bei Verlust oder Beschädigung der Flugausrüstung, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dies ist jedoch kaum möglich, wenn man den Schirm hochträgt und auslegt und nicht am Boden schleift. Andere Fälle wie Beschädigung durch z. B. Hindernisberührung sind in über 20 Jahren bei JENAIR bisher nicht vorgekommen.
15. Eignung der Ausrüstung
- Zur Schulung werden nur für den Schulungsbetrieb geeignete Flugausrüstungen zugelassen.
- Die Ausrüstungen müssen ausnahmslos den Ausbildungsvorschriften entsprechen.
- Die Schulungsausrüstungen werden regelmäßig überprüft und gewartet.
- Grundsätzlich wird nur mit schuleigenen und von der Schule verkauften Ausrüstungen geschult.
- Schulung mit fremden Ausrüstungen, d. h. nicht bei JENAIR gekauft oder gemietet, sind aus Sicherheitsgründen und wegen der günstigen Kursgebühren ausnahmslos nicht erlaubt. Sollte dies ohne Wissen von JENAIR doch passieren, wird eine Kurspreisanpassung von mind. 500 € extra nachberechnet.
16. Abbruch des Kurses
a) Es steht im Ermessen des Fluglehrers und der Flugschule, den Kurs zu jeder Zeit abzubrechen. (z. B. wegen ungeeigneter, gefährlicher Wetterbedingungen oder höherer Gewalt). In keinem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühr oder etwaiger anderen Kosten.
b) Die Flugschule räumt sich ein, die Leistung zu einem anderen Zeitpunkt zu erbringen. Die Flugschule behält sich vor, die Termine für die Erbringung der Restleistung vorzugeben. Der Kurs ist zu einem der benannten Termine fortzusetzen und zu beenden.
c) Weitergehende Ansprüche seitens des Kursteilnehmers sind ausgeschlossen.
17. Haftung
Ansprüche gegenüber den Trainern, Ausbildern sowie deren Helfern wegen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Der Teilnehmer erkennt an, dass es nicht in der Verantwortung des Organisators und seiner Gehilfen liegt, seine persönliche Ausrüstung zu prüfen oder zu überwachen. Es besteht kein Schadensanspruch gegenüber der Flugschule, wenn der Schaden durch Dritte oder höhere Gewalt entstanden ist. Wie z.B. Wetter, Krankheit der Ausbilder oder Helfer, Schließung der Ausbildungsgelände oder unvorhersehbare technische Defekte an Ausbildungsmitteln. Die Haftung dafür wird von JENAIR abgelehnt.
18. Persönlichkeitsrechte
Die Teilnehmer willigen unwiderruflich in die Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten, insb. Name, Vorname, Fluggerät, Flugaufzeichnungen (Tracks) sowie der im Rahmen der Ausbildung übergebenen Personenbilder und Videoaufnahmen in allen JENAIR bezogenen Print-, Film- und Internetmedien ein.
19. Urheberrechte
Sofern Teilnehmer dem Ausrichter selbst erstellte Medien zur Berichterstattung übergeben, räumen sie JENAIR sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesen unter Verzicht auf die Rechte aus § 13 UrhG ein. Der Hersteller / Urheber bleibt selbst zur Nutzung und Verwertung berechtigt.